Was ist
eigentlich ein ATV und was bedeutet der Name?
ATV ist eine amerikanische Abkürzung für
"All Terrain Vehicle". Das bedeutet so viel wie: Fahrzeug für jede Art von
Untergrund oder Gelände. Die Bezeichnung sagt im Grunde schon ganz klar
den Einsatz- oder Verwendungszweck aus. Gelände also. Zu Beginn der 80er
Jahre tauchten diese Fahrzeuge zum ersten mal in Serie produziert auf. Die
ersten Modelle wurden eindeutig eher als Spaßfahrzeuge konzipiert. Erst
später erkannte man ein erhebliches Nutzpotenzial und so entstanden die
ATV wie wir sie heute kennen. Extreme Geländegängigkeit, hohe Zugkraft,
und Transportmöglichkeiten. Die kleinen, leichten Fahrzeuge fanden dann
schnell Anhänger vor allem in der Land- und Forstwirtschaft. Die
Besonderheit eines ATV im Vergleich zu anderen Transportmitteln liegt in
der Art der Bauform und der damit verbundenen, außergewöhnlichen
Bedienung. Das Fahrzeug verfügt über vier Räder, eine vom Zweirad bekannte
Lenkstange und motorradähnlicher Sitzbank. Auch die Bedienelemente
erinnern oft an die eines Motorrades. (Fußschaltung, Handbremshebel usw.)
Mittlerweile verfügen die meisten ATV über ein automatisches Getriebe,
Kardan- und Vierradantrieb, oder Einzelradaufhängung.
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Was ist
eigentlich ein Quad?
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Ein Quad ist grundsätzlich ähnlich einem
ATV. Die Bezeichnung "Quad" entstand allerdings erst mit dem wachsenden
Bekanntheitsgrad der amerikanischen Fahrzeuge hier in Europa. Später
übernahmen einige Hersteller diese Bezeichnung offiziell für einige Ihrer
Modelle. Suzuki z.B. mit dem Modell "Quad Runner". Quads sind im Grunde
reine Funfahrzeuge ohne hohen Nutzwert. Allerdings sind auch diese
Fahrzeuge für den Einsatz im Gelände konzipiert. Große Federwege und
Bodenfreiheit, Stollenreifen und relativ hohe Motorleistung sind die
Besonderheiten. Quads wurden überwiegend für den sportlichen, oder
Freizeiteinsatz entwickelt. Amerikanische Familienunterhaltung pur. Der
Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr ist eigentlich eine europäische
Errungenschaft, die wir den Amerikanern voraushaben. Wesentliche Merkmale
eines Quads sind: Sportliches Design, steife Rahmenkonstruktion,
Starrachse hinten, meist Schaltgetriebe und Kettenantrieb.
Worin
besteht denn der Unterschied zwischen ATV und Quad?
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Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale
liegen in der Regel in der Optik, in der Art des Antriebs, in der des
Fahrwerks und nicht zuletzt in der Art der Verwendung. Moderne ATV
verfügen meist über eine breite Sitzbank und ausladende Verkleidungen, die
die Räder vollständig abdecken und den Fahrer vor aufgewirbeltem Schmutz
schützen. Als Antrieb dient meist ein Automatikgetriebe, vielfach mit
Allradantrieb und manchmal auch über ein Untersetzungsgetriebe oder
sperrbare Differenziale. In den letzten Jahren wurden außerdem die
meisten, größeren ATV mit Einzelradaufhängung ausgestattet. Darüber hinaus
bieten ATV oft serienmäßig Anhängervorrichtungen und Gepäck- oder
Ladebrücken an der Front und am Heck. Wald-, Forst- oder Transportarbeiten
sind also hervorragende Einsatzzwecke für ein ATV. Sportquads sind dagegen
wesentlich leichter und aggressiver im Styling. Die Sitzbank ist schmaler
gehalten, dadurch wird die Bewegungsfreiheit des Fahrers unterstützt. Die
Verkleidungen sind oft nicht mehr als optische Gimmicks, einen Schutz vor
Verschmutzung bieten viele kaum. In der Regel kommen fußgeschaltete.
manuelle Getriebe zum Einsatz. Der Endantrieb erfolgt dabei über eine
Kette auf eine starre Hinterachse. Die starre Achse bewirkt auch das so
gewollte Driften des Fahrzeugs in Kurven. Die gesamte Bedienungsumgebung
erinnert wesentlich stärker an ein Motorrad. Zuladungsmöglichkeiten in
Form von Gepäckträgern findet man bei den Quads nur selten. Die
Möglichkeiten der Straßenzulassung haben den Bereich der Quads teilweise
stark beeinflusst. Viele dieser Fahrzeuge sind heute schon fast als Kart
oder Streetfighter zu bezeichnen. Harte Dämpfer, Tieferlegungen und breite
Straßenprofilbereifung geben den Quads ein neues Einsatzgebiet vor.
Außerdem erreichen Sportquads wesentlich höhere Geschwindigkeiten. Die
Geländegängigkeit ist dabei nur noch zweitrangig. Außer natürlich im
sportlichen Bereich, z.B. Motocross.
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Brauche ich
einen besonderen Führerschein für ein Quad / ATV?
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Grundsätzlich gilt: Für das Fahren eines
Quad oder ATV wird der Führerschein Klasse B (alt 3) benötigt. Das gilt
für alle Quad / ATV, unabhängig von Leistung oder Hubraum und unabhängig
von der Art der Zulassung . Das Bedeutet in der Praxis,
dass man mindestens 18 Jahre alt sein muss. Die Klasse A, A1 berechtigt in
keinem Fall zum Fahren eines Quad / ATV. Seit 2005 gibt es allerdings eine
Neuerung. Auf Druck der EU wurde eine neue Führerscheinklasse eingeführt.
Diese Klasse S berechtigt schon 16-jährige zum Fahren eines Quad.
Allerdings gibt es dabei massive Einschränkungen. Die Fahrzeuge dürfen
nicht mehr als 50 ccm haben und nicht schneller als 45 km/h fahren. Es ist
auf keinen Fall erlaubt, z.B. eine auf 45 km/h gedrosselte 150 ccm oder
noch größere Maschine zu fahren. Der Führerschein Klasse S steht in keiner
Kombination zu den Fahrerlaubnissen der Klassen L oder T. Wer sich also
mit 16 Jahren für ein solches Quad entscheidet, darf mit dem zu
erwerbenden Führerschein keine anderen Fahrzeuge wie Mofa oder Roller
fahren. Dafür muss die Fahrerlaubnis separat erworben werden.
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Wie alt
muss ich sein um ein Quad / ATV fahren zu dürfen?
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Grundsätzlich gilt: Ab 18 Jahren darf
man ein Quad oder ATV fahren, vorausgesetzt man besitzt die
Fahrerlaubnisklasse B (alt 3). Ab 16 Jahren gilt: Mit der neuen
Fahrerlaubnisklasse S dürfen Quads bis 50 ccm und einer
Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Natürlich dürfen aber
auch jüngere Personen ein Quad oder ATV fahren, das allerdings nur auf
privatem Gelände, oder auf dafür vorgesehenen Plätzen, z.B. Motocross-
oder Endurogeländen. Fahrer unter 16 Jahren sollten dabei immer unter
Aufsicht eines Erwachsenen stehen. Für die Jüngsten bieten die Hersteller
auch Quads, die per Stellschraube in der Geschwindigkeit angepasst werden
können. Es gibt sogar Funkfernbedienungen zum Abstellen des Motors in
gefährlichen Situationen.
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Hat ein Quad / ATV auch
eine Straßenzulassung? |
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Obwohl die Quad und ATV ursprünglich
ausschließlich für den Gebrauch im Gelände entwickelt wurden, hat sich in
Deutschland und großen Teilen Europas die Straßenzulassung durchgesetzt.
Natürlich müssen für diese Zulassung eine Reihe gesetzlicher Vorgaben
erfüllt sein. In Deutschland wird das meiste dazu in der StVZO
(Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) geregelt. Seit ein paar Jahren werden
aber auch Quad und ATV aus dem Ausland mit entsprechender COC (Certificate
of Authenticy) im Straßenverkehr anerkannt. Mittlerweile bietet der Handel
fast ausschließlich für die Zulassung umgerüstete Fahrzeuge an. In der Art
der Zulassung gibt es allerdings (noch) große Unterschiede. Früher wurden
die meisten Quad und ATV als PKW zugelassen. Diese Zulassungsart hat aber
eine Menge Nachteile, weil ein Quad technisch nicht mit einem PKW
vergleichbar ist. Heute werden die meisten Quad / ATV als VKP
(vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) oder als
Zugmaschine/Ackerschlepper zugelassen. Nachteil der VKP Zulassung ist die
gesetzlich vorgeschriebene Drosselung der Fahrzeuge auf höchstens 15 kW.
Diese Maßnahme stammt noch aus den Anfangszeiten der Quads in Deutschland
und ist auf das eher zurückhaltende Vertrauen der TÜV Prüfer in die
teilweise veraltete Technik zurückzuführen. Leider hat sich bis heute
daran nichts geändert. Eine weitere Möglichkeit der Zulassung ist die
Zugmaschine. Der Vorteil dabei: Keine Leistungsbeschränkung. Auch die
früher geltende Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 62 km/h ist
hinfällig. Der Nachteil der Zugmaschinenzulassung: Größerer Aufwand des
Umbaus, benötigt wird unter anderem eine Anhängerkupplung und ein
Rückwärtsgang. Allerdings hat so mancher Händler auch dafür schon
entsprechende Gesetzeslücken ausgemacht und die Zugmaschinenvorgaben auf
ein kleinstmögliches Maß herunter geschraubt. Die Art der Zulassung für
Quad und ATV ist aber weiterhin in der Diskussion und Änderungen können
jederzeit eintreten.
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Darf man
mit einem Quad / ATV auch auf einer Autobahn fahren?
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Abhängig von der Art der Zulassung,
insbesondere der in den Papieren eingetragenen Höchstgeschwindigkeit ist
es in der Regel erlaubt. Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit muss
mindestens 62 km/h betragen. Da auch heutige Zugmaschinenzulassungen oft
wesentlich höhere Geschwindigkeiten eingetragen haben, ist auch damit ein
Befahren von Autobahnen möglich. Das gleiche gilt für VKP oder PKW
Zulassungen. Anders dagegen verhält es sich bei den Fahrzeugen, die mit
dem Führerschein Klasse S gefahren werden dürfen. Da diese nur 45 km/h
fahren dürfen, kann man damit nicht auf einer Autobahn fahren.
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Kann man auch zu zweit auf einem Quad /
ATV fahren?
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Wer schon einmal ein Quad / ATV gesehen hat,
dem sind sicher die vielen Sicherheitsaufkleber aufgefallen, die die
Mitnahme eines Passagiers untersagen. In den meisten europäischen Ländern
gelten diese Herstellervorgaben in Verbindung mit einer Straßenzulassung
nicht. In den meisten Fällen ist ein Passagierbetrieb durch eine
Eintragung in den Fahrzeugpapieren möglich. Selbst einige der 50 ccm Quads
dürfen mit 2 Personen gefahren werden. Mittlerweile hat auch die Industrie
darauf reagiert und bietet speziell ausgestattete Fahrzeuge, die besonders
für die Mitnahme eines Beifahrers geeignet sind.
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Muss ich einen Schutzhelm tragen?
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Diese Frage befasst zurzeit den Gesetzgeber.
Für den Februar 2005 wurde die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht
für Quad und ATV angestrebt. Nach aktuellen Infos verschiebt sich dies in
den Sommer 2005. In wie weit davon auch die Altzulassungen betroffen sind,
kann noch nicht gesagt werden. Zurzeit gibt es Zulassungen, bei denen das
Tragen eines Helmes lediglich empfohlen wird. In vielen Fällen wird aber
das Tragen eines Helmes zur Auflage für eine Straßenzulassung gemacht. Das
ist in den Papieren auch entsprechend festgehalten. Obwohl es keine
eindeutige gesetzliche Regelung gibt, gilt im Falle einer Eintragung aber
auf jeden Fall die Auflage, die eingetragen ist und wird im Falle einer
Zuwiderhandlung mit entsprechender Geldstrafe belegt. Allerdings sollte
das Tragen eines Schutzhelmes als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt
werden.
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Muss ich beim Fahren eines Quad / ATV
spezielle Schutzkleidung tragen?
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Das Tragen spezieller Schutzkleidung ist
ähnlich wie beim Motorradfahren nicht vorgeschrieben. Allerdings sollte
ein Mindestmaß an Schutz vor Sturzverletzungen im eigenen Interesse
liegen. Dabei gilt das Tragen einer langbeinigen Hose, einer Jacke und
festen Schuhen als Minimalausstattung. Selbstverständlich besser sind
Hosen und Jacken mit Protektoren, Handschuhe, mindestens knöchelhohe
Schuhe und natürlich ein Schutzhelm. Zwar ist die Kleidung nicht
vorgeschrieben, im Falle eines Schadens könnte eine Versicherung
allerdings die Zahlung mit der Begründung der Fahrlässigkeit einschränken.
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Wie schnell fährt ein Quad / ATV?
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Quads bis 50 ccm, die von 16-jährigen mit
der Führerscheinklasse S gefahren werden dürfen, fahren 45 km/h schnell.
Dabei wird eine etwas höhere, Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis
zu 60 km/h durch eine Drosselung reduziert. Manipulationen an der
Drosselung führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Alle anderen Quad
und ATV die mit einem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen, sind
an die Angabe der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit in den Papieren
gebunden. Hier gibt es eine weite Spanne, abhängig von der prüfenden TÜV
Stelle oder den notwendigen Gutachten für eine Zulassung. In der Regel
beträgt die eingetragene Geschwindigkeit zwischen 80 und 120 km/h.
Ausnahmen findet man immer wieder, entweder mal mehr oder auch noch
weniger. Die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit liegt in den meisten
Fällen aber um einiges höher. Besonders leistungsstarke Sportquads
erreichen serienmäßig auch schon mal 150 km/h. Im Bereich der StVO ist
eine Überschreitung der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit aber nicht
erlaubt.
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Wie viel Leistung hat ein Quad / ATV?
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Die Leistung von Quad und ATV ist wie bei
den meisten anderen Motoren in etwa abhängig von dem Hubraum. Ein 50 ccm
Quad hat meist nicht mehr als 10-12 PS. Die Mittelklasse bringt in der
Hubraumspanne von 100 bis 400 ccm etwa 20 bis teilweise 50 PS. Darüber
hinaus nimmt der Leistungszuwachs in gemessenen PS aber proportional zur
Hubraumgröße wieder ab. Das heißt, das auch aktuelle ATV mit mehr als 700
ccm selten wesentlich mehr als 50 oder 60 PS leisten. Ausnahmen bilden
dabei die Kleinserien- oder speziellen Sportfahrzeuge. In diesem Segment
werden auch schon mal 100 PS aus den Motoren gekitzelt. Tuningmaßnahmen
vorausgesetzt. In der Regel sind diese leistungsstarken Quads aber nicht
für den Straßenverkehr zugelassen.
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Was kostet ein Quad / ATV bei der
Anschaffung?
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Derzeit liegen die Preise für ein 50 ccm
Fahrzeug zwischen 1000 und 2500 Euro je nach Ausstattung. In der beliebten
Mittelklasse zwischen 250 und 450 ccm kann man schon ab 4000 Euro ein
gutes Quad / ATV bekommen. Die preisliche Obergrenze liegt ca. bei
7000-8000 Euro. Die Oberklasse ist sowohl in der Ausstattung als auch im
Preis nach oben völlig offen. Beginnend bei ca. 8000 Euro kann man aber
auch über 20000 Euro für ein spezielles Kleinserienfahrzeug rechnen. Die
Preise sind in den letzten Jahren durch die größere Nachfrage eher
gesunken.
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Was kostet ein Quad / ATV im laufenden
Unterhalt?
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Bei den Finanzämtern, die die Kfz-Steuer
festlegen, hat sich eine umstrittene Besteuerungsgrundlage durchgesetzt.
Egal ob ein Fahrzeug als VKP oder Zugmaschine gilt, der Steuersatz für PKW
ohne Kat wird meistens gefordert. Ausnahmen gibt es immer mal, sind aber
sehr selten. Auch wird dabei keine Steuerminderung anerkannt, obwohl die
meisten modernen Quads die Stufe II der EU Abgasnorm erfüllen. Beschwerden
gegen einen Steuerbescheid haben noch in keinem bekannten Fall zu einer
geringeren Besteuerung geführt. Aber "Versuch macht kluch". 50 ccm Quads
sind dagegen von einer Steuer befreit. Die Kosten für eine
Haftpflichtversicherung sind vom jeweiligen Versicherungsunternehmen
abhängig. Einige setzen dabei die Versicherungsklassen wie bei einem PKW
an. Andere versichern Quad und ATV grundsätzlich wie ein Motorrad. Das
rechnet sich besonders für Quads mit einer 15 kW Drosselung. Als
Mittelwert für ein durchschnittliches Quad / ATV kann man von Kosten in
Höhe von 100 bis 200 Euro ausgehen. Wenn ein Versicherungsangebot
wesentlich darüber liegt, sollte man sich bei anderen Unternehmen weitere
Angebote einholen. Die 50 ccm Qauds benötigen lediglich ein kleines
Versicherungskennzeichen (Mofa Schild).
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Worauf sollte ich als Käufer besonders
achten?
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Da die meisten Hersteller von Quad und ATV
die Fahrzeuge entsprechend dem Einsatzzweck konstruieren, nämlich im
Gelände zu fahren und nicht im öffentlichen Straßenverkehr, müssen die
Fahrzeuge für die Straßenzulassung angepasst werden. Das erfordert in der
Regel umfangreiche Eingriffe und Erweiterungen insbesondere im Bereich der
Elektrik. Das wird von den meisten Händlern in Eigenregie durchgeführt.
Der Laie wird dabei kaum qualitative Unterschiede ausmachen. Deshalb ist
es ratsam sich vor einem Kauf genau zu informieren oder einen Bekannten
mit entsprechenden Kenntnissen zu Rate zu ziehen. Außerdem sollten im
Vorfeld die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen schriftlich
vereinbart werden. Ein guter Händler sollte eine Probefahrt ermöglichen.
Seit einiger Zeit mehren sich auch Kaufangebote im Internet auf so
genannten Auktionsplattformen wie z.B. eBay. Neben vielen seriösen
Händlern tummeln sich aber auch dort Betrüger. Besonders Angebote
ausländischer Anbieter, oder verführerische Billigstpreise sollten mit
größter Skepsis betrachtet werden. Es gab schon mehrfach Fälle von Betrug,
die belegt sind. Ganz besondere Vorsicht ist geboten, wenn als
Zahlungsweise der Geldtransfer über eine Treuhandbank wie z.B. die
"Western Union Bank" erfolgen soll. Quadkauf sollte wie auch ein Autokauf
auch Vertrauenssache sein. Auch wenn der Händler in der Nähe nicht immer
der billigste ist, man sollte sich gut überlegen, wegen 50 Euro
Preisunterschied ein Quad bei einem mehreren hundert Kilometer entfernten
Anbieter zu kaufen. Spätestens zur ersten Inspektion, die ja auch
Voraussetzung für spätere Gewährleistungsansprüche ist, wird man sich mit
der Problematik auseinander setzen müssen.
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